Version PAR-2026-01 · Gültig ab dem 14. September 2026 · Ersetzt die vorherige Version ·

Diese Richtlinie ist zusammen mit den Rechtlichen Bedingungen und der Informierten Einwilligung Bestandteil des Vertrags und vor dem Vertragsabschluss auf der Website verfügbar. Sie erläutert, mit welcher Technologie wir Ihre Probe analysieren, wie sich diese Technologie weiterentwickelt, wie Ihre Berichte aktualisiert werden und was geschieht, wenn eine Probe die Mindestqualitätskriterien nicht erfüllt.

GENELINK, S.L. (Handelsmarke „tellmeGen“), NIF B98649494, Calle Arquitecto Mora 5, 2. Stock, Tür 4, 46010 Valencia, Spanien · info@tellmegen.com · Telefon: +34 960 090 596.

1. Zweck und Geltungsbereich

1.1 Ziel von tellmeGen ist es, jeder Person den Zugang zu ihren genetischen Informationen von jedem Ort aus zu ermöglichen und diese mit einer Gesundheitsfachkraft ihres Vertrauens zu teilen. Zu diesem Zweck betreiben wir eine Plattform, die diese Informationen speichert, interpretiert und aktualisiert.

1.2 Diese Richtlinie gilt für die Produkte Starter, Advanced und ULTRA sowie für den Dienst zum Hochladen eigener genetischer Daten, soweit diese in Ihrem Land verfügbar sind.

1.3 Die Bedingungen für Vertragsabschluss, Zahlung und Widerruf sind in den Rechtlichen Bedingungen geregelt. Umfang, Einschränkungen und Verarbeitung Ihrer Daten sind in der Informierten Einwilligung beschrieben. Bei Abweichungen haben diese Dokumente in den von ihnen geregelten Angelegenheiten Vorrang.

2. Analysetechnologie

2.1 Starter und Advanced werden mittels Microarray analysiert. Die derzeit verwendete Version untersucht ungefähr 750.000 genetische Marker und enthält rund 10.000 Varianten, die von unserem wissenschaftlichen Team ausgewählt wurden. Diese Zahlen sind Näherungswerte, beziehen sich auf die derzeitige Chipversion und können zwischen den Versionen variieren.

2.2 ULTRA wird mittels Ganzgenomsequenzierung mit einer angestrebten durchschnittlichen Abdeckung von ungefähr 30× analysiert. Dieser Wert ist ein Durchschnittsziel und bedeutet weder eine 30×-Abdeckung an jeder Position des Genoms noch die Erkennung sämtlicher Genomregionen oder Variantentypen.

2.3 Wir führen Qualitätskontrollen im Labor und bei der Datenverarbeitung durch. Keine genetische Methode erkennt alle möglichen Varianten; die Einschränkungen jedes Produkts werden in der Informierten Einwilligung und auf der Seite zu den Einschränkungen des Dienstes beschrieben.

2.4 Mit der Weiterentwicklung der Technologie können wir umfassendere Plattformen oder Hochdurchsatz-Sequenzierungsverfahren einführen. Diese Verbesserungen gelten für Analysen, die nach ihrer Einführung durchgeführt werden, und begründen für sich allein keinen Anspruch auf eine kostenlose Wiederholung einer bereits abgeschlossenen Analyse.

3. Chipversionen und Unterstützung älterer Versionen

3.1 Die Chipversion, mit der Ihre Probe analysiert wurde, wird in Ihrem persönlichen Bereich angezeigt.

3.2 Wir unterstützen ältere Chipversionen, solange dies technisch und vernünftigerweise möglich ist, damit Ihre Berichte verfügbar bleiben und gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 5 weiter aktualisiert werden können.

3.3 Sollte eine Version aus technischen Gründen oder aufgrund der Nichtverfügbarkeit beim Anbieter irgendwann nicht mehr unterstützt werden können, informieren wir Sie mit angemessener Vorlaufzeit, erläutern die betroffenen Funktionen und bieten Ihnen die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Alternativen an. Ihre Rechte auf Auskunft und Datenübertragbarkeit bleiben unberührt.

4. Freiwilliger Wechsel zu einer neueren Technologie

4.1 Wenn Sie wünschen, dass Ihre Informationen mit einer neueren Chipversion oder mittels Ganzgenomsequenzierung gewonnen werden, schreiben Sie uns an info@tellmegen.com; wir informieren Sie über die verfügbaren Optionen.

4.2 Ein Technologiewechsel erfordert eine neue Analyse und, sofern wir Ihnen nichts anderes mitteilen, eine neue Probe. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Preise und Bedingungen, über die wir Sie informieren, bevor Sie etwas bestätigen.

4.3 Der Wechsel löscht Ihre früheren Berichte nicht; diese bleiben, solange Ihr Konto aktiv ist, mit ihrer jeweiligen Version und ihrem Datum gekennzeichnet.

5. Aktualisierung der Interpretation Ihrer Berichte

5.1 Die wissenschaftliche Evidenz entwickelt sich weiter, und die Klassifizierung einer Variante kann sich im Laufe der Zeit ändern. Wir überprüfen unsere Wissensdatenbank regelmäßig und können den interpretativen Inhalt der Berichte aktualisieren, ohne dass eine neue Probe erforderlich ist.

5.2 Jeder Bericht ist durch Version und Datum gekennzeichnet; diese geben an, welche Interpretation zu diesem Zeitpunkt gilt.

5.3 Die Verfügbarkeit von Aktualisierungen hängt vom erworbenen Produkt und bei ULTRA vom jeweils gültigen tellmeGen+-Plan gemäß Abschnitt 14 der Rechtlichen Bedingungen ab.

5.4 Wir übernehmen nicht die Verpflichtung, Sie bei jeder Änderung der Interpretation individuell zu kontaktieren. Gemäß der Informierten Einwilligung werden wir Sie jedoch kontaktieren, wenn wir einen Fehler feststellen, der eines Ihrer gesundheitsbezogenen Ergebnisse betrifft.

5.5 Eine Aktualisierung der Interpretation kann ein früheres Ergebnis ändern, präzisieren oder zurücknehmen. Weder ein ursprüngliches noch ein aktualisiertes Ergebnis ersetzt die Beurteilung durch eine Gesundheitsfachkraft oder die Bestätigung durch eine validierte klinische Methode in einem akkreditierten Labor.

6. Mindestqualitätskriterien für die Probe

6.1 Um zuverlässige Ergebnisse ausgeben zu können, muss die Probe die jeweils geltenden Mindestqualitätskriterien erfüllen. Für die Microarray-Analyse sind dies derzeit:

Erzielte DNA-Konzentration über 50 ng/µl.

Call-Rate über 0,95.

6.2 Bei der Ganzgenomsequenzierung gelten technologiespezifische Kriterien, die auf der erzielten Abdeckung und den Qualitätsparametern der Sequenz beruhen, in unserem Qualitätsmanagementsystem definiert sind und einheitlich auf alle Proben angewendet werden.

6.3 Diese Kriterien entsprechen dem Stand der Technik und unserem Qualitätsmanagementsystem und können aktualisiert werden. Es gilt das zum Zeitpunkt der Analyse gültige Kriterium, das in der veröffentlichten Fassung dieser Richtlinie aufgeführt wird.

7. Was geschieht, wenn eine Probe die Qualitätskriterien nicht erfüllt

7.1 In den meisten Fällen reicht eine einzige Speichelprobe aus. Gelegentlich erfüllen Menge oder Qualität der gewonnenen DNA die Mindestkriterien nicht. Dies ist meist auf eine fehlerhafte Probenentnahme oder Schwierigkeiten bei der Gewinnung der Probe zurückzuführen, etwa Mundtrockenheit, Infektionen, die Einnahme bestimmter Medikamente oder bestimmte gesundheitliche Bedingungen.

7.2 Wenn die erste Analyse keine Ergebnisse liefert, kontaktieren wir Sie per E-Mail und senden Ihnen kostenlos ein neues Kit, damit die Probenentnahme, DNA-Extraktion und Analyse wiederholt werden können.

7.3 Wenn auch diese zweite Probe die Kriterien nicht erfüllt, bieten wir Ihnen die Wahl zwischen einer dritten Probenentnahme, ebenfalls kostenlos, oder der Beendigung des Vertrags mit der in Abschnitt 9 vorgesehenen Erstattung.

7.4 Danach wird jede weitere Analyse, die Sie durchführen lassen möchten, zum jeweils gültigen Preis berechnet, den wir Ihnen vor Ihrer Bestätigung mitteilen.

7.5 Eine Wiederholung der Probenentnahme garantiert kein zufriedenstellendes Ergebnis. In Ausnahmefällen können aus Speichel oder einem Mundschleimhautabstrich keine Ergebnisse gewonnen werden und es wäre eine Blutprobe erforderlich. tellmeGen bietet keinen Dienst zur Entnahme von Blutproben an.

7.6 Wenn die Ungültigkeit der Probe darauf zurückzuführen ist, dass Sie die Anweisungen zur Entnahme, Verpackung oder zum Versand nicht eingehalten haben — zum Beispiel bei einem Versand ohne offizielles Etikett —, gelten die Bestimmungen von Abschnitt 11 der Rechtlichen Bedingungen; Ersatzmaterial wird entsprechend bereitgestellt.

8. Fristen für Ihre Rückmeldung

8.1 Sie haben ab unserer E-Mail drei Monate Zeit, uns mitzuteilen, ob Sie die Probe wiederholen oder den Vertrag beenden möchten. Wenn wir keine Antwort erhalten, senden wir Ihnen vor Ablauf dieser Frist eine Erinnerung.

8.2 Nach Ablauf von drei Monaten ohne Antwort schließen wir den Vorgang und reservieren für diese Bestellung weder Material noch Laborkapazität. Dies hindert Sie nicht daran, sich später an uns zu wenden, und berührt nicht Ihre gesetzlichen Verbraucherrechte. Wenn Sie uns später schreiben, prüfen wir Ihre Anfrage nach dieser Richtlinie und dem anwendbaren Recht.

9. Erstattung

9.1 Wenn die Unmöglichkeit, Ergebnisse auszugeben, nicht von Ihnen zu vertreten ist und Sie sich anstelle einer Wiederholung der Probe für die Beendigung des Vertrags entscheiden, erstatten wir Ihnen den für den Analysedienst gezahlten Betrag.

9.2 Die Erstattung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, über dasselbe Zahlungsmittel, das beim Kauf verwendet wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen, nachdem Sie uns Ihre Entscheidung mitgeteilt haben.

9.3 Das Vorstehende gilt unbeschadet des Widerrufsrechts und der gesetzlichen Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit, die in den Rechtlichen Bedingungen geregelt und durch diese Richtlinie nicht eingeschränkt werden.

10. Fälle, in denen keine Ergebnisse ausgegeben werden können

10.1 Zusätzlich zur Probenqualität kann es unmöglich sein, Ergebnisse auszugeben, wenn die Probe beschädigt oder verspätet eintrifft, das Kit abgelaufen ist, nicht auf der Plattform registriert wurde oder seine Verknüpfung mit einem Konto nicht überprüft werden kann.

10.2 In diesen Fällen informieren wir Sie über die Ursache und die verfügbaren Optionen. Wenn die Ursache nicht von Ihnen zu vertreten ist, gelten die Abschnitte 7 bis 9.

11. Nicht eingesandte Proben und abgelaufene Kits

11.1 Wir empfehlen, das Kit zu registrieren und die Probe innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf einzusenden. Nach Ablauf dieses Zeitraums oder des auf dem Material aufgedruckten Verfallsdatums können wir weder die Eignung der Probenentnahme noch die Gültigkeit der Analyse gewährleisten; diese Richtlinie begründet dann keinen Anspruch auf eine kostenlose Wiederholung.

11.2 Wenn Ihr Kit unbenutzt abgelaufen ist, schreiben Sie uns; wir teilen Ihnen die aktuell geltenden Bedingungen für den Erwerb von Ersatzmaterial mit.

12. Wie wir Sie informieren

12.1 Mitteilungen zu Probenproblemen, Wiederholungen und Aktualisierungen erfolgen per E-Mail an die mit Ihrem Konto verknüpfte Adresse und gegebenenfalls über Hinweise auf der Plattform. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Adresse aktuell und zugänglich zu halten.

12.2 Wir dokumentieren diese Mitteilungen in unserem Qualitätsmanagementsystem.

13. Geltungsdauer und Änderungen

13.1 Diese Richtlinie hat einen Versionscode und ein Datum. Für jede Bestellung gilt die zum Zeitpunkt des Kaufs gültige Version, es sei denn, eine spätere Version ist für Sie günstiger.

13.2 Wir können sie aus technischen, wissenschaftlichen, rechtlichen oder lieferantenbezogenen Gründen aktualisieren. Den Versionsverlauf können Sie unter info@tellmegen.com anfordern.

13.3 Bei Fragen zu dieser Richtlinie: info@tellmegen.com.